Melden Sie alle Sichtungen von Wölfen direkt an eine Jägerin oder einen Jäger vor Ort (Jagdgebiet).
Ist Ihnen keine Jägerin oder kein Jäger vor Ort bekannt, richten Sie Ihre Meldung an:
- die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den örtlich zuständigen Magistrat
(schriftlich oder telefonisch) oder - schicken Sie die Meldung über die Wildtierinfo (siehe QR-Code) an das Land NÖ.
Taucht ein Wolf mehr als zweimal binnen einer Woche tagsüber in einer Siedlung oder bei bewohntem
Gebäude auf, ist eine Entnahme gerechtfertigt.
Jede Meldung trägt dazu bei, dass die Jägerschaft entsprechend den rechtlichen Vorgaben Vergrämungen
(Schreck- oder Warnschüsse) oder Entnahmen (Abschüsse) von Wölfen vornehmen kann!
Was hat eine Halterin oder ein Halter von Nutztieren nach einem Riss zu tun?
Melden Sie den Riss oder die Verletzung eines Nutztieres der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft
oder dem örtlich zuständigen Magistrat (schriftlich oder telefonisch). Außerhalb der
Amtsstunden wenden Sie sich bitte an die Wildtierhotline 02742 9005 9100 oder an die nächste
Polizeidienststelle. Sie können dafür das Meldeformular verwenden (siehe QR-Code).
In weiterer Folge erfolgt eine Begutachtung des getöteten Nutztieres mit DNA-Probenahme. Bestätigt
sich die Tötung eines Nutztieres durch einen Wolf, wird die Halterin oder der Halter des Nutztieres
vom Land NÖ entschädigt.
Wo erhalte ich Beratung zum Schutz von Nutztieren?
Die Beratung hinsichtlich des Nutztierschutzes in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt durch die
NÖ Landes-Landwirtschaftskammer (Ansprechperson: Reinhard Gastecker) unter der Nummer
05 0259 23200 oder per E-Mail unter nutztiere@lk-noe.at.
Das Land NÖ fördert 80 % der Netto-Materialkosten für Erneuerung und Aufrüsten oder Neubau
von Zäunen für Schafe, Ziegen, Kälber, Pferde, Alpakas und Lamas (Neuwelt-Kamele).
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