FAQ zur Wasserversorgungsanlage

Veröffentlicht am 7. Oktober 2024 17:51

An dieser Stelle sollen auftretende Fragen zur Wasserversorgungsanlage der Markgemeinde Pernitz beantwortet werden. Aktuell (7.10.2024) erfolgt der Einbau einer Anlage zur temporären Chlorung des Trinkwassers.

Behörde, kontrollierende

Für alle gemeinschaftlichen Wasserversorgungsanlagen in Niederösterreich, also auch das Ortswassernetz Pernitz ist die übergeordnete Börde das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Gesundheitswesen (GS1). Zum Beispiel sind Genehmigungen zur Änderung der Wasserversorgungsanlage oder Maßnahmen bei Problemen mit der Trinkwasserqualität in enger Abstimmung mit dieser Behörde durchzuführen.

Abteilung Gesundheitswesen – Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Chlorung / Chlorierung

Um ein mit potentiell krankmachenden Keimen belastetes Wasser wieder als Trinkwasser nutzbar zu machen, ist dieses Verfahren eine Möglichkeit. Chlor tötet Bakterien ab und wird in exakt einzuhaltender Dosierung zur Desinfektion von Trinkwasser eingesetzt. Die dabei eingesetzten Mengen sind nicht gesundheitsschädlich. Als eine geruchsneutrale Alternative zur Trinkwasserdesinfektion gibt es die Möglichkeit der UV-Bestrahlung.

Coliforme Bakterien

Dabei handelt es sich um eine gemischte Gruppe aus den Bakteriengattungen Citrobacter, Enterobacter, Escherichia und Klebsiella. Sie werden über ein Kulturverfahren über 48 Stunden Inkubation nachgewiesen und gelten als Verschmutzungsindikator bei Trinkwasser (restriktiver Grenzwert von 0 KBE/100ml bei Trinkwasseruntersuchungen).

E. coli

E. coli ist die Abkürzung für die gramnegatives, säurebildendes Bakterium. Da es unter anderem im Darm von Mensch und Tier vorkommt, wird es bei Trinkwasseruntersuchungen als Fäkalindikator herangezogen (restriktiver Grenzwert von 0 KBE/100ml bei Trinkwasseruntersuchungen). Die meisten Stämme der Art E. coli sind nicht pathogen. Es gibt allerdings einige Stämme, die Krankheiten innerhalb und außerhalb des menschlichen Darms auslösen können.

Enterokokken

sind kugelförmige Bakterien (Kokken), die in Wasser und im Erdreich vorkommen. Nachdem sie auch Bestandteil der menschlichen und tierischen Darmflora sind, werden sie als Fäkalindikatoren in Trinkwasseranalysen angesehen (restriktiver Grenzwert von 0 KBE/100ml bei Trinkwasseruntersuchungen).

Gebühren, Wasserbezugsgebühren

Der Betrieb der Wasserversorgung ist ein sogenannter Pflichtaufgabenbereich für die Gemeinde. Die gesamten Kosten werden über Gebühren (Wasserbezugsgebühr, WA-Bereitstellungsgebühr) abgedeckt, dies ist eine Vorgabe für die Erstellung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen durch die Gemeinde. Es handelt sich daher um einen in sich geschlossenen Rechnungskreis. Sowohl Entnahmen in das allgemeine Gemeindebudget als auch Subventionierungen der Wassertarife sind daher unzulässig.

Die Gebühren werden vierteljährlich in Form einer Akonto-Zahlung vorausgezahlt und mit der Ablesung der Zählerstände durch die Liegenschaftseigentümer am Jahresende per Vorschreibung der Kommunalabgaben des ersten Quartals des Folgejahres in eine Abrechnung richtiggestellt. Dabei erfolgt die Berücksichtigung des Anfang- und Endstandes des Wasserzählers sowie der Ablesetermine. Wir bitten Sie daher im eignen Interesse die Zählerstände bei Aufforderung korrekt abzulesen und fristgerecht zu übermitteln.

Die Wasserbezugsgebühr im Jahr 2024 beträgt € 1,25 pro m³ zuzüglich 10% Ust.

Rechtliche Grundlagen

Trinkwasser ist eines unserer wichtigsten Lebensmittel und unterliegt daher auch entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Ziel dieser Regelungen ist die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser.

Die Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Form sind über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abrufbar. Im speziellen unterliegen alle jene, die Trinkwasser in Verkehr bringen folgenden Gesetzen:

Außerdem sind im Lebensmittelbuch Kapitel B1 “Trinkwasser” allgemeine Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser detailliert beschrieben.

Schallhof-Quellen

Ab 2002 musste aufgrund einer Belastung des Wassers aus den Schallhof-Quellen das Wasser ausgeleitet werden – konnte also nicht in das Ortsnetz eingespeist werden. Der Grund war eine regemäßige Belastung mit Fäkalkeimen nach Starkniederschlägen. Die Marktgemeinde Pernitz hat derzeit aufrechte Genehmigungen für die Nutzung von 3 Quellen (Quellen 1, 2a und 2b) aus Schallhof. Für die früher weiteren 6 genutzten Quellen konnte keine Einigung mit dem Grundstückseigentümer erzielt werden. In einem von der Marktgemeinde Pernitz angestrengten juristischen Verfahren wurde Pernitz vom Landesverwaltungsgericht NÖ leider keine Nutzungsberechtigung dieser Quellen zugestanden.

Nachdem das Verfahren letztinstanzlich 2021 abgeschlossen war, wurden ab Herbst 2022 Maßnahmen zur Wiedereingliederung der bestehenden 3 Quellen begonnen. Es wurden 9 Haushalte in Schallhof vom Pernitzer Ortswassernetz sowie die strittigen 6 Quellschächte an die Gemeinde Waidmannsfeld abgetreten. Im November 2023 erfolgte die Beauftragung der Planung und Ausschreibung zur Errichtung einer UV-Bestrahlung für das Wasser aus Schallhof zur Errichtung einer Anlage im Bereich der Bauunternehmung Gruber (Josef Nitsch-Straße). Die Umsetzung wird 2025 erfolgen. Danach kann das Wasser wieder ins Ortsnetz eingespeist werden.

Untersuchung des Trinkwassers (Häufigkeit)

Das Ortswassernetz wird nach dem von der Behörde vorgesehenen Probenahmeintervall viermal jährlich auf die ausreichende Wasserqualtität untersucht. Bei zwei “großen” Probenahmeterminen wird neben der Probenahme am Brunnen Kohlhofmühle und am Hochbehälter Fuchsriegel zusätzlich an 3 Entnahmestellen (Friedhof, Gemeindeamt, Feichtenbach) eine Wasserprobe aus einem üblichen Wasserhahn genommen.

Untersuchung des Trinkwasser (ausgewiesene Parameter)

Es wird die mikrobielle Qualität (enthaltene Organismen) und chemische-physikalische Qualität festgestellt. Zur ersten Gruppe zählen die Untersuchung auf Indikatorkeime für Fäkalverunreinigung (Coliforme Keime, Escherichia coli und Enterekokken) sowie die Anzahl der Kolonie bildenden Einheiten (KBE) bei 22°C und bei 37°C. Diese Parameter werden im Zuge der Anzucht von Laborkulturen (Bebrütung unter unterschiedlichen Bedingungen) ermittelt und erfordern daher eine zumindest 48-stündige Analyse. Vom Zeitpunkt der Probenahme bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses vergehen daher einige Tage. Für die Gruppe der Fäkalindikatoren gilt 0-Toleranz, also es darf keine Kolonie bildende Einheit in 100ml enthalten sein. Für die Gesamtzahl der KBE bei 22° bzw. 37°C gibt es Grenzwerte – Leitungswasser ist also nie “keimfrei”.

Die physikalische Qualität umfasst die Messung von Wassertemperatur, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit und den spektralen Absorptionskoeffizient von Strahlung mit 436nm Wellenlänge sowie die Trübung. Als chemische Standarduntersuchung werden Gesamthärte (Ca, Mg), Carbonathärte, Säurekapazität, Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, Eisen, Mangan, Ammonium, Nitrat, Nitrit, Hydrogencarbonat, Chlorid und Sulfat bestimmt.

Beispielhafter Inspektionsbericht/Untersuchungsbefund:

Untersuchungsstelle, Wasserbefund

Für die Wasserversorgungsanlage Pernitz sind wiederkehrende Untersuchungen sowohl der Infrastruktur als auch des Trinkwassers vorgeschrieben. Das damit beauftragte Unternehmen ist die Eurofins Umwelt Österreich GmbH&Co.KG in Wr. Neudorf.

UV-Bestrahlung

Die Methode der UV-Bestrahlung ist eine verbreitet eingesetzte Methode zur Behandlung von mit unzulässigen Keimen belastetem Trinkwasser. Die Keimzahl wird durch eine Bestrahlung so stark reduziert, dass die Grenzwerte eingehalten werden können. Geschmack, Geruch oder der pH-Wert des Mediums werden nicht beeinflusst. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur chemischen Behandlung von Trinkwasser z.B. durch Chlorung.

Für das Wasser der Schallhof-Quellen ist eine Anlage zur UV-Bestrahlung projektiert und soll 2025 errichtet werden. Für den Brunnenschacht Kohlhofmühle ist bei länger anhaltenden Problemen mit Verkeimungen ebenfalls eine eigene Bestrahlungsanlage anzudenken.

Wasserdruck (Hochbehälter)

Der Wasserdruck im Ortswassernetz wird ausschließlich durch den Eigendruck des Wassers aus den 3 Hochbehältern erzeugt. Zwei dieser Hochbehälter befinden sich am Fuchsriegel (der größte) und Sebastianikogel. Sie ermöglichen den ausreichenden Wasserdruck für die gesamten Ortsteil Pernitz. Ein Hochbehälter am Geyer versorgt die Rotte Feichtenbach. Befüllt werden alle Hochbehälter über Pumpenanlagen mit dem Wasser des Brunnenfeldes Kohlhofmühle (zukünftig auch wieder aus Schallhof). Für die Beförderung des Wasser auf den Geyer sind drei Pumpenstufen sowie eine Drucksteigerungsanlage rund um den dortigen Hochbehälter erforderlich.

Wassergebrechen

Sollte es auf Ihrer Liegenschaft zu einem Wasserrohrbruch kommen, bitte wir um unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Gemeinde. Versuchen Sie den entsprechenden Absperrhahn beim Wasserzähler zu schließen. Sollte der Defekt davor sein, ist der Wasserschieber (Absperrhahn im Bereich der Fahrbahn vor dem Grundstück zu schließen. Die Mitarbeiter des Bauhofes oder ein befugtes Wasserinstallationsunternehmen ist dabei behilflich.

Über die zuständige Versicherung (Objektversicherung, bei Wohnungen Haushaltsversicherung) wird meist ein Teil des entstandenen Schadens gedeckt werden. In die Schadenssumme können auch die erhöhten Wasserbezugsgebühren einfließen. Sollten die Mehrkosten der Wasserbezugsgebühren nicht vollständig durch die Versicherung abgedeckt werden, kann bei der Marktgemeinde Pernitz ein formloser schriftlicher Antrag auf Nachsicht eines Teiles der Gebühren gestellt werden. In die Entscheidungsfindung des damit befassten Gremiums finden u.a. das bisherige Verhalten der antragstellenden Partei in Bezug auf Ablesungen des Wasserverbrauchs, die Ursache des Mehrverbrauchs und die Durchführung von technischen Kontrollen der Hauswasserleitungen Eingang.

Wassermeister

Für die Betreuung unseres Ortswassernetzes sind der Wassermeister und Bauhofleiter Michael Fürster sowie Patrick Bendinger (am Foto, in Ausbildung zum Wassermeister) zuständig. Von den Wartungsarbeiten an der Wasserversorgungsanlage bis zum Austausch der Wasserzähler läuft alles bei diesen beiden Herren zusammen.

Wo kommt unser Wasser her?

Die Marktgemeinde Pernitz bezieht Trinkwasser derzeit nur aus dem Schachtbrunnen im Brunnenfeld Kohlhofmühle. Dieser befindet sich in einem Brunnenschutzgebiet (zwei unterschiedlich restriktive Zonen), das durch den Kalten Gang südlich, das Sägewerk Hollinger westlich und die Bahnzeile nördlich begrenzt wird. Aus diesen Richtungen erfolgt nämlich der Zustrom zum Brunnen.

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