WOLF – MELDUNG EINER SICHTUNG UND ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN

Veröffentlicht am 4. November 2024 14:36

Sollten Sie einen Wolf in der Nähe von Häusern oder Gehöften sehen oder eine beunruhigende Begegnung mit einem Wolf haben:

  • Wenden Sie sich direkt an eine Jägerin oder einen Jäger vor Ort (Jagdgebiet).
    Ist Ihnen keine Jägerin oder kein Jäger vor Ort bekannt, richten Sie Ihre Meldung an
  • die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den örtlich zuständigen Magistrat (schriftlich
    oder telefonisch) oder
  • schicken Sie die Meldung über die Wildtierinfo (siehe QR-Code) an das Land.

Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahrensituation wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle
(telefonisch über 133)!

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einem Wolf begegne?

  • Bleiben Sie ruhig stehen und versuchen Sie die Situation zu erfassen.
  • Wenn der Wolf nicht umgehend flieht, bewahren Sie Ruhe und machen Sie mit Ihrer Stimme auf
    sich aufmerksam; ziehen Sie sich langsam zurück.
  • Sollte sich der Wolf wider Erwarten nähern, machen Sie sich groß und versuchen Sie ihn einzuschüchtern,
    z.B. durch optische oder akustische Signale wie durch Anschreien oder anderen Lärm
    (Vertreibung).
    Jede Vertreibung ist der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem örtlich zuständigen
    Magistrat zu melden!
  • Halten Sie Ihren Hund immer unter persönlicher Kontrolle oder leinen Sie ihn an.
    Befindet sich Ihr Hund bereits in der Nähe des Wolfes, rufen Sie ihn zu sich, leinen Sie ihn an und
    ziehen Sie sich langsam und ruhig zurück.
  • Versuchen Sie auf keinen Fall, sich einem Wolf zu nähern, auch nicht um das Tier zu fotografieren.
    Füttern Sie Wölfe niemals und verfolgen Sie nie einen Wolf.

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