Heizkostenzuschuss 2024/2025
Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Anträge können ab 21. Oktober 2024 bis spätestens 31. März 2025 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können. Sollte der Endtermin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025
Erlaeuterungen_HKZ_2024_neu.14.10.2024docx_(003)
NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025_Richtlinie_inkl._DSGVO
Bisherige Meinungen: Keine Kommentare